Bist du als Coach Freiberufler?

Leitfaden für Lehrende, Trainer und Coaches

Die Frage, ob du als Coach, Trainer oder Lehrender freiberuflich oder gewerblich tätig bist, ist entscheidend – insbesondere für steuerliche und rechtliche Fragen. Diese Einordnung beeinflusst deinen Verwaltungsaufwand, deine Steuerpflicht und die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung. In diesem Artikel erfährst du, welche Kriterien für die Freiberuflichkeit gelten und welche typischen Tätigkeiten freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden.


Kriterien für eine freiberufliche Lehrtätigkeit

Damit deine Lehrtätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass du Wissen oder Fertigkeiten planmäßig und strukturiert vermittelst.

  • Vermittlung von Wissen oder Fertigkeiten: Der Unterricht muss systematisch und auf ein allgemeines Lernziel ausgerichtet sein, wie das Erreichen eines bestimmten Kompetenzniveaus oder das Bestehen einer Prüfung.
  • Institutionalisierung: Deine Lehrtätigkeit folgt einem standardisierten Lehrplan mit klar definierten Zielen.
  • Theorie und Praxis: Sowohl die Vermittlung theoretischer Kenntnisse als auch praktischer Fertigkeiten ist möglich, z. B. Musikunterricht oder das Erlernen handwerklicher Techniken.

Individuelles Coaching oder Beratung, die speziell auf persönliche Probleme oder Ziele ausgerichtet ist, wird meist nicht als freiberuflich angesehen. In diesen Fällen kann eine gewerbliche Einstufung erfolgen.


Coaching: Freiberuflich oder gewerblich?

Ob Coaching als freiberuflich oder gewerblich gilt, hängt von der Art des Coachings ab:

  • Freiberufliches Coaching: Wird ein strukturiertes Programm auf einem klar definierten Fachgebiet, z. B. psychologische Beratung oder Supervision, angeboten, kann das Coaching als freiberuflich eingestuft werden.
  • Gewerbliches Coaching: Individuelles, problemorientiertes Coaching, etwa für Karriereberatung oder Motivationstraining, wird in der Regel als gewerblich angesehen.

Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten

Einige Tätigkeiten fallen klar in den Bereich der Freiberuflichkeit, andere können je nach Ausgestaltung gewerblich eingestuft werden. Hier sind einige typische Beispiele:

  • Heilberufe und Gesundheitsfachberufe: Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten arbeiten freiberuflich, wenn sie therapeutische Leistungen erbringen. Coaches, die auf psychologische Beratung spezialisiert sind, können unter die Freiberuflichkeit fallen, sofern sie keine rein kommerziellen Dienstleistungen anbieten.
  • Nebenberufliche Lehrkraft: Auch nebenberufliche Lehrkräfte, etwa an Volkshochschulen oder Musikschulen, können freiberuflich tätig sein, sofern sie planmäßig und systematisch Wissen vermitteln.
  • Unterricht von Tieren: Tiertrainer oder Hundeschulen sind in der Regel gewerblich, da die Lehrtätigkeit auf die individuelle Problemlösung und Betreuung ausgerichtet ist. Eine Einstufung als freiberuflich ist selten.
  • Nachhilfeunterricht: Nachhilfelehrer gelten meist als freiberuflich tätig, insbesondere wenn der Unterricht strukturiert und nicht nur individuell auf ein Kind zugeschnitten ist.
  • Supervision: Supervisionsleistungen, die auf psychologischer Beratung und der Reflexion von Arbeitsprozessen beruhen, gelten häufig als freiberuflich.

Besonderheiten für Bildungsberufe: Rentenversicherungspflicht

Unabhängig davon, ob deine Lehrtätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen. Dies gilt insbesondere für Bildungsberufe, bei denen du keine Angestellten beschäftigst. Typische Beispiele sind Nachhilfelehrer, Trainer und Coaches, die Unterricht anbieten.

Die Rentenversicherungspflicht greift, weil Lehrtätigkeiten regelmäßig als „arbeitnehmerähnlich“ gelten. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig über deine Verpflichtungen informierst, um Nachzahlungen zu vermeiden.


Rechtliche Grundlagen: Finanzamt und Gewerbeamt

Ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, entscheidet das Finanzamt. Grundlage ist dabei § 18 EStG, der freiberufliche Tätigkeiten wie wissenschaftliche, künstlerische oder unterrichtende Berufe definiert.

Das Gewerbeamt prüft hingegen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Wichtig: Die Einstufungen von Finanzamt und Gewerbeamt können voneinander abweichen. Eine enge Abstimmung mit beiden Behörden ist ratsam.


Zusatzleistungen und gewerbliche Einstufung

Bietest du neben deiner Lehrtätigkeit zusätzliche Leistungen an, wie den Verkauf von Materialien oder Produkten, kann dies deine Einstufung beeinflussen. Werden diese Nebeneinnahmen ein wesentlicher Bestandteil deines Geschäfts, kann deine gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden.

Tipp: Trenne freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten klar, indem du separate Buchhaltungen führst. So kannst du steuerliche Vorteile optimal nutzen.


Zusammenfassung: Freiberuflich oder gewerblich?

Die Entscheidung, ob du als Coach oder Lehrender freiberuflich oder gewerblich tätig bist, hängt von der Art und Struktur deiner Tätigkeit ab. Regelmäßiger Unterricht mit klarem Lehrplan gilt oft als freiberuflich, während individuell zugeschnittenes Coaching meist gewerblich eingestuft wird.

Um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden, ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzamt sinnvoll. Ein Steuerberater kann dir zusätzlich helfen, die richtige Einordnung zu finden und deine steuerlichen Verpflichtungen optimal zu erfüllen.

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