Ein ausführlicher Vergleich
Die Entscheidung, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender durchstartest, ist nicht nur für dein Business wichtig, sondern hat auch steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Hier erfährst du, worin der Unterschied besteht und welche Form besser zu dir und deiner Geschäftsidee passt.
1. Freiberufler vs. Gewerbetreibender: Die Grundlagen
1.1 Freiberufler – Was bedeutet das?
Freiberufler arbeiten in Berufen, die vor allem auf persönlicher Qualifikation und geistiger Leistung basieren. Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) listet sogenannte Katalogberufe auf. Zu den typischen Freiberuflern zählen:
- Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte, Steuerberater
- Künstler, Designer, Journalisten, Schriftsteller
- Ingenieure, Architekten
Freiberufler haben den Vorteil, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen und auch keine Gewerbeanmeldung benötigen. Du meldest dich einfach beim Finanzamt an und erhältst eine Steuernummer.
1.2 Gewerbetreibender – Wer fällt darunter?
Gewerbetreibende sind Selbstständige, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben – oft, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten und Gewinne zu erzielen. Typische Beispiele sind:
- Einzelhändler, Online-Shop-Betreiber
- Handwerker, Gastronomen
- Hersteller und Dienstleister
Als Gewerbetreibender musst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Zusätzlich wirst du Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer.
2. Steuern: Wo liegt der Unterschied?
2.1 Freiberufler: Steuerlich im Vorteil
Wenn du Freiberufler bist, zahlst du nur Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Gewerbesteuer? Fehlanzeige! Du kannst also mit einem geringeren Steueraufwand rechnen. Zur Steuerberechnung reicht in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- Einkommensteuer: Fällig auf deinen Gewinn, aber erst, wenn dieser den Grundfreibetrag von ca. 12.096 € (Stand 2025) übersteigt.
- Umsatzsteuer: Du bist umsatzsteuerpflichtig, außer du fällst unter die Kleinunternehmerregelung, wenn dein Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr beträgt (Stand 2025).
2.2 Gewerbetreibender: Mehr Pflichten
Als Gewerbetreibender zahlst du neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer, die sich nach dem Hebesatz deiner Gemeinde richtet. Ab einem Gewinn von 24.500 € wird diese fällig.
- Gewerbesteuer: Die Höhe variiert je nach Gemeinde. Der Gewerbesteuermessbetrag liegt bei 3,5 % deines Gewinns, multipliziert mit dem Hebesatz.
- Umsatzsteuer: Auch für Gewerbetreibende gilt die Umsatzsteuerpflicht, sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
3. Buchführung: Weniger Bürokratie für Freiberufler
3.1 Freiberufler: Einfache Buchführung
Freiberufler haben in der Regel einen geringeren Verwaltungsaufwand. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht zur Gewinnermittlung aus. Zur doppelten Buchführung bist du nur verpflichtet, wenn du freiwillig im Handelsregister eingetragen bist.
3.2 Gewerbetreibender: Mehr Aufwand, wenn das Geschäft wächst
Kleinere Gewerbetreibende mit einem Umsatz unter 800.000 € oder Gewinn unter 80.000 € (Stand 2025) dürfen ebenfalls die EÜR nutzen. Wird dein Geschäft größer, bist du jedoch zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.
4. Anmeldung und Mitgliedschaften: Was ist zu tun?
4.1 Freiberufler: Weniger Formalitäten
- Anmeldung beim Finanzamt: Einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und loslegen.
- Keine Gewerbeanmeldung: Als Freiberufler entfällt dieser Schritt.
- Keine IHK-Pflicht: Du musst nicht der IHK oder Handwerkskammer beitreten, was dir zusätzliche Kosten und Pflichten erspart.
4.2 Gewerbetreibender: Mehr Formalitäten
- Gewerbeanmeldung: Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an und zahlst eine Anmeldegebühr.
- IHK-Mitgliedschaft: Gewerbetreibende sind automatisch Mitglied der IHK oder Handwerkskammer und müssen Beiträge zahlen.
5. Privatentnahmen: Wie läuft das?
5.1 Freiberufler: Flexible Entnahmen
Freiberufler haben eine flexible Handhabung, wenn es um Privateinlagen oder Privatentnahmen geht. Du kannst privat Geld in dein Geschäft einbringen oder für private Zwecke entnehmen – kein Problem.
5.2 Gewerbetreibender: Genaue Dokumentation nötig
Auch als Gewerbetreibender kannst du Geld für private Zwecke entnehmen. Diese Entnahmen müssen jedoch genau dokumentiert werden, besonders bei Sachentnahmen (z. B. bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens). Hierbei ist die Mehrwertsteuer auf den Restwert zu zahlen.
6. Vor- und Nachteile im Vergleich
Freiberufler
Vorteile:
- Keine Gewerbesteuer
- Weniger Bürokratie (keine Gewerbeanmeldung, einfache Buchführung)
- Keine IHK-Mitgliedschaft
Nachteile:
- Nur bestimmte Berufe sind freiberuflich
- Geringere Fördermöglichkeiten
Gewerbetreibender
Vorteile:
- Breitere Geschäftsmöglichkeiten (keine Einschränkung auf bestimmte Berufe)
- Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft zu gründen (z. B. GmbH)
Nachteile:
- Gewerbesteuerpflicht
- Höherer Verwaltungsaufwand (Gewerbeanmeldung, doppelte Buchführung)
- IHK-Mitgliedschaft mit Beitragspflichten
Fazit: Welche Form passt zu dir?
Die Entscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender hängt von deiner Tätigkeit, deinen Zielen und deinem geplanten Geschäftsmodell ab. Als Freiberufler genießt du den Vorteil einer einfacheren Verwaltung und geringeren Steuerlast, während Gewerbetreibende breitere Geschäftsmöglichkeiten haben, jedoch mit höheren Pflichten rechnen müssen. Wäge genau ab, welche Form für deine Selbstständigkeit die beste ist.
Noch Fragen?
Du bist dir unsicher, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender durchstarten solltest? Kontaktiere mich, und ich helfe dir gerne weiter!